Humanes Sterben
Zwischen Selbstbestimmung und Gesetz
Vortrag in der Kultur-Kapelle im Park
Die Frage, wie wir sterben wollen, stellen sich viele, andere verdrängen sie so weit als möglich. An diesem Abend wollen wir darüber sprechen, was humanes Sterben sein kann. Welche Möglichkeiten gibt es, am Ende des Lebens selbst zu bestimmen? Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument. Weiter ist die flächendeckende Versorgung mit Angeboten der Palliativmedizin erforderlich sowie das Vorhandensein von geeigneten Orten zum humanen Sterben. Die meisten Menschen möchten zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung sterben. Für die Fälle, in denen das nicht mög- lich ist, sind Hospize eine Alternative.
Am 26. Februar 2020 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein bahnbrechen- des Urteil zur Suizidhilfe. Es erklärte das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Leben zu einem Grundrecht. Dieses beinhaltet sein Leben zu einem selbstgewählten Zeitpunkt zu beenden, dafür nach Hilfe zu suchen und diese anzunehmen, wenn sie angeboten wird.
Damit gründete das Bundesverfassungsgericht erstmals die Hilfe beim Suizid auf das Selbstbestimmungsrecht des Individuums und befreite es weitgehend von einschrän- kenden Bedingungen wie schwerer Krankheit oder geringer Lebenserwartung. Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod gilt für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Bun- desverfassungsgericht hat die Ausübung dieses Persönlichkeitsrechts nur an eine einzige Bedingung, die Freiverantwortlichkeit des Sterbewilligen, gebunden.
Immer wieder werden seit dem Urteil Stimmen laut, die meinen, dass es nun eine neue gesetzliche Regelung geben müsse. Aber ist das wirklich so? Und wenn es eine gesetzliche Neuregelung geben sollte, was müsste sie regeln? Welchen Spiel- raum lässt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und welche Vorschläge zur ge- setzlichen Neuregelung liegen bereits vor? Welche Möglichkeiten und Grenzen fin- den Menschen derzeit in Deutschland vor, wenn sie nach Hilfe für ein selbstbestimm- tes Lebensende suchen?
Referentin
Ursula Bonnekoh
Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS e.V.)